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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09   

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https://dejure.org/2012,3289
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 (https://dejure.org/2012,3289)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 (https://dejure.org/2012,3289)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 13 AS 3113/09 (https://dejure.org/2012,3289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung als Darlehen - Miteigentum an Immobilienvermögen - Wegfall von Verwertungshindernissen im Bewilligungszeitraum - Prognose - fehlendes ernsthaftes Verlangen einer Auflösung der Miteigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei Bestehen von Miteigentum an Immobilienvermögen i.R. einer Prognoseentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei Miteigentum an Immobilienvermögen; Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09
    Eine solche Interessenlage, die etwa in einer erhofften Wertsteigerung des Grundstücks oder auch in familienhafter Rücksichtnahme begründet sein könnte, führt nicht zur Unverwertbarkeit des Anspruchs (Anschluss an BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -SozR 4-4200 § 12 Nr. 12) .

    Durch die Urteile des BSG vom 27. Januar 2009 (B 14 AS 42/07 und B 14 AS 52/07) sehe sie sich in ihrer Rechtsansicht bestätigt.

    Gegenstand der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -SozR 4-4200 § 12 Nr. 12) ist, wie das SG im mit der Berufung angegriffenen Urteil vom 27. Mai 2009 zu Recht ausgeführt hat, nur der Bescheid vom 13. Februar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. März 2008, mit der Beklagte der Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 1. März bis 31. August 2008 bewilligt hat.

    Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes ist bei fortlaufendem Leistungsbezug erneut und ohne Bindung an die vorangegangene Einschätzung zu überprüfen, wie für einen weiteren Bewilligungszeitraum die Verwertungsmöglichkeiten zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -SozR 4-4200 § 12 Nr. 12).

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09
    Vielmehr liegt eine generelle Unverwertbarkeit i.S. des § 12 Abs. 1 SGB II vor, wenn völlig ungewiss ist, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt (BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09
    Der Zulässigkeit einer Leistungsklage steht entgegen, dass die Geldleistungen bereits erbracht sind; bei einer reinen Anfechtungsklage würde der Verfügungssatz insgesamt entfallen (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 36/07 R - BSGE 102, 68).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 52/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09
    Durch die Urteile des BSG vom 27. Januar 2009 (B 14 AS 42/07 und B 14 AS 52/07) sehe sie sich in ihrer Rechtsansicht bestätigt.
  • SG Karlsruhe, 30.09.2013 - S 1 SO 3984/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    a) Der Miteigentumsanteil der Klägerin an dem streitbefangenen Hausanwesen war verwertbares Vermögen (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; LSG Baden-Württemberg vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 - und vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 -, ferner Bay. LSG vom 19.12.2012 - L 7 AS 432/11 - ).

    Das ernsthafte Verlangen der Auflösung einer Gemeinschaft war von der Klägerin aufgrund deren wirtschaftlicher Situation zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit auch zu fordern (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Zweitwohnung -

    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie vorliegend - nicht geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2016 - L 32 AS 445/16 B ER - juris, Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 - juris, Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 AS 3474/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage -

    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie vorliegend - nicht geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R -, juris Rn. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 -, juris Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2016 - L 32 AS 445/16 B ER -, juris Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 -, juris Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - L 12 AS 4997/15
    Die hiergegen seitens der Antragstellerin beim Sozialgericht Ulm (SG) erhobene Klage (S 6 AS 1427/08) hatte das SG mit Urteil vom 27.05.2009 abgewiesen; die Berufung der Antragstellerin (L 13 AS 3113/09) hatte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 24.01.2012 zurückgewiesen.

    in U. als verwertbares Vermögen zu qualifizieren ist, hat das LSG bereits mit Urteil vom 24.01.2012 (L 13 AS 3113/09) entschieden.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 13 AS 914/12
    Maßgebend für die Prognose, ob ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II. Für diesen Bewilligungszeitraum muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit abzuwenden (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; vgl. zum Ganzen auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 2012 - L 13 AS 3113/09 - veröffentlicht in Juris).

    Für diese Frage, deren abschließende Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss, dürfte es auch darauf ankommen, ob die Ehefrau des Klägers zu einer Verwertung bereit ist bzw. der Kläger eine Verwertung bzw. eine Auseinandersetzung von seiner Ehefrau ernsthaft verlangt hat (vgl auch dazu Senatsurteil vom 24. Januar 2012 a.a.O.).

  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von

    Eine solche Interessenlage, die etwa in einer erhofften Wertsteigerung des Grundstücks oder auch in familiärer Rücksichtnahme begründet sein könnte, führe nicht zur Unverwertbarkeit des Anspruchs (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 9 AS 217/16
    Gleichzeitig kann von einem tatsächlichen Verwertungshindernis aber dann nicht ausgegangen werden, wenn der Hilfebedürftige seinerseits die Verwertung tatsächlich nicht anstrebt, beispielsweise einen Anspruch auf Auflösung der Miteigentümergemeinschaft bzw. Miterbengemeinschaft überhaupt nicht ernstlich geltend macht (vgl. für den Fall der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, a. a. O. Rn. 34; für den Fall des Miteigentums bei der Bruchteilsgemeinschaft: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - L 13 AS 3113/09, Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 9 AS 320/16
    Gleichzeitig kann von einem tatsächlichen Verwertungshindernis aber dann nicht ausgegangen werden, wenn der Hilfebedürftige seinerseits die Verwertung tatsächlich nicht anstrebt, beispielsweise einen Anspruch auf Auflösung der Miteigentümergemeinschaft bzw. Miterbengemeinschaft überhaupt nicht ernstlich geltend macht (vgl. für den Fall der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, a. a. O. Rn. 34; für den Fall des Miteigentums bei der Bruchteilsgemeinschaft: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - L 13 AS 3113/09, Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2012 - L 13 AS 5668/11
    Nach dieser Rechtsprechung, der der erkennende Senat sich anschließt (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 2012 - L 13 AS 3113/09), kann vom Bestehen eines tatsächlichen Verwertungshindernisses nicht ausgegangen werden, wenn der Hilfebedürftige seinerseits an einer Auflösung der Erbengemeinschaft nicht interessiert ist und einen entsprechenden Anspruch deshalb nicht ernstlich geltend macht.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 AS 2300/14
    Dies gilt z.B. für die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft (BSG, a.a.O., Rn. 27), aber auch für die Verwertung eines ideellen Miteigentumsanteils, z.B. an einem Grundstück (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2012, L 13 AS 3113/09, Juris Rn. 24).
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